Teilnahmebedingungen

WellCard-Gewinnspiel


Die Teilnahme am Gewinnspiel der teilnehmenden MYGYM Clubs (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist für die Mitglieder von MYGYM Wals, MYGYM ZIB, MYGYM Nord, MYGYM Obertrum, MYGYM Saalfelden, MYGYM Eugendorf, MYGYM St. Johann, MYGYM Bruck, MYGYM Hollabrunn, MYGYM Unken, MYGYM Tamsweg, MYGYM St. Michael, MYGYM Imst, MYGYM Spittal und MYGYM Matrei gültig.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 15.10.2025 bis 15.12.2025. Innerhalb dieses Zeitraums haben Mitglieder mit einer aktiven Mitgliedschaft in den teilnehmenden Fitnessstudios die Möglichkeit, an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Das Mitglied nimmt automatisch an dem Gewinnspiel teil, wenn es über das Weiterempfehlungsprogramm „Buddy4Free“ Personen zu einem Training einlädt. Das Mitglied nimmt am Gewinnspiel teil, wenn die geworbene Person nach der 28-tägigen Testphase weiterhin Mitglied bleibt.

Teilnahme

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Hier kannst Du die MYGYM App herunterladen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Österreich und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.


Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Die Teilnehmer:innen des Gewinnspiels stimmen zu, dass ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels von den teilnehmenden MYGYM Clubs verarbeitet werden. Die technische Durchführung des Gewinnspiels (z. B. Verwaltung der Teilnahmen über das Empfehlungsprogramm „Buddy4Free“) erfolgt durch die DSB-ONE GmbH, Alpenstraße 95–97, 5020 Salzburg, im Auftrag der teilnehmenden MYGYM Clubs.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.