1.1. Die Mitgliedschaft im MYGYM umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, monatliche Mitgliedschaft, jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen) mit den folgend beschriebenen Leistungen.
1.1.1. einmaliges Startpaket: Das MYGYM Startpaket beinhaltet das Club-Booklet mit Trainings- und Ernährungsempfehlungen, sowie die Teilnahme an den Geräteeinweisungen in Kleingruppen. Zusätzlich wird ein persönlicher Welcome-Termin durchgeführt.
1.1.2. monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt in den gewählten Standort und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte (Cardio, Kraft und Functional) zu den kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote, wie im Punkt 1.2. beschrieben (ADD-ONs), Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets und erweiterten Trainingsleistungen.
1.1.3. jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen: (früher als „jährliche Verwaltungsgebühr“ oder „jährliche Servicegebühr“ bezeichnet.)
• Homegym+ ist das Training für zuhause und unterwegs mit mehr als 1.000 on demand Trainingsprogrammen.
• Wartung aller Gerätschaften: Wir sorgen für die regelmäßige Wartung sämtlicher Geräte, damit Du stets sicher und effektiv trainieren kann
• Weiters steht dem Mitglied ein persönlicher Zugang zur EGYM Trainings-App mit über 500 Videos zur Trainingsausführung, Trainingsplanung und Dokumentation zur Verfügung.
• Darüber hinaus ist das Mitglied zur Nutzung der Gasttrainingsgemeinschaft der Expertenallianz für Gesundheit in über 100 Clubs (Infos: www.expertenallianz-gesundheit.de) berechtigt.
• Club-APP zur bequemen Buchung von externen Personal-Trainern (MY-PT.com) und weiteren Clubservices im Umfang des jeweiligen Clubs. 1.2 Weiters werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige MYGYM Specials, genannt „Add-ONs“, angeboten. Hierzu zählen insbesondere Solarium, Massageliegen, Getränke-Abo, Shake-Abo, Gruppentrainings, Kurse, myvita Trainingsgemeinschaft, Nutzung der Sauna, elektronische Kraftgeräte, Körperanalysesysteme, individuelle Trainerbetreuung, Best-Price Abo, Kinderbetreuung oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit je nach Standort variieren.
1.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
1.4 Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
3.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Clubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
3.2 Für länger dauernde Betriebsunterbrechungen besteht für das Mitglied die Möglichkeit, auf einen anderen, vorab vom Club bekanntgegebenen Standort, auszuweichen.
4.1 MYGYM kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder das Booklet, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 10.5. und 10.6., selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 12, sowie Weitergabe der Clubkarte, oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zum Club zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.
5.1 Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: 5.1.1 Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“ wird mit der ersten Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.
5.1.2 Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig wie folgt zur Zahlung fällig: Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart (pro Person nur einmal möglich), so ist der Zahlungsbeginn am Tag nach dem Ende der Testphase. Wurde keine kostenlose Testphase vereinbart, ist der Zahlungsbeginn der Tag des Vertragsabschlusses. Der erste Trainingsmonat wird anteilig nach Tagen berechnet. In den Folgemonaten erfolgt die Zahlung zum Ersten eines jeden Monats.
5.1.3 erweiterte Trainingsleistungen: Die jährliche Zahlung „erweiterte Trainingsleistung“ ist erstmals nach 6 Monaten ab Vertragsbeginn fällig, in der Folge jeweils nach einem weiteren Jahr Vertragslaufzeit.
5.2 Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages, bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
5.3 Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Mitglied zu tragen.
5.4 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für Jänner des laufenden Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.
6.1 Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.
Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert.
6.2 Bei einer gesundheitsbedingten Verhinderung von über 6 Monaten steht dem Mitglied die Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsauflösung offen.
7.1 Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von MYGYM weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.
7.2 Das Mitglied wurde von MYGYM darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.
8.1 MYGYM haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die MYGYM zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden MYGYM unverzüglich anzuzeigen.
8.2 Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Das Mitglied wurde auf die Einweisungsmöglichkeiten hingewiesen.
8.3 Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Club verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom Clubpersonal geöffnet.
8.4 Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Die Garderobenkästen sind keine Wertschließfächer und es wird für Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht gehaftet.
8.5 Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im Club werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung und die Regelungen im Booklet einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie im Club offen schriftlich verlautbart. Das Booklet wird dem Mitglied zum Trainingsstart übergeben.
10.1 Der Zutritt zum Studio ist nur während den kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit der MYGYM Clubkarte oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich. Bei Verlust des MYGYM Transponders muss dieser auf Kosten des Mitglieds für EUR 10,- ersetzt werden.
10.2 Der Zutritt mit oder von Kindern unter 14 Jahren ist in allen Clubs ausnahmslos verboten.
10.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
10.4 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
10.5 Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc
10.6 Dieses Studio ist Kooperationspartner der NADA Austria und bekennt sich zum sauberen und gesunden Sport. Der Besitz, die Anwendung oder die Weitergabe von verbotenen Substanzen oder Methoden, ohne medizinischer Notwendigkeit ist in diesem Studio verboten. Sollten dem Studio Umstände bekannt werden, wonach Mitglieder gegen dieses Verbot verstoßen, hat dies die unmittelbare Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.
10.
Durch die Buchung der AddOn „My Good Morning“ erwirbt das Mitglied zusätzlich zum bestehenden Angebot die Möglichkeit, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten im Studio zu trainieren. Das Paket umfasst die Zutrittsmöglichkeit in folgenden Zeiträumen und gilt per sofort: Montag bis Freitag von 6.00 bis 08.30 Uhr Samstag Sonntag und Feiertage von 6.00 bis 17.00 Uhr
Folgende Punkte sind beim Betreten und Benützen des Studios außerhalb der Öffnungszeiten zu beachten:
• Vor dem ersten derartigen Besuch hat sich das Mitglied von den Mitarbeitern einschulen zu lassen.
• Es ist nicht erlaubt, die Key-Transponder weiterzugeben oder nicht zahlende Gäste „mit-zubringen“. Missbrauch der Key-Transponder wird rechtlich geahndet.
• Es dürfen ausschließlich die vorgesehen und gekennzeichneten Trainingseinrichtungen und –Geräte benützt werden. Gesperrte oder nicht für selbstständiges Training freigegebene Geräte dürfen nicht benutzt werden.
• Außerhalb der Öffnungszeiten ist kein Personal (z.B. Trainingsaufsicht) anwesend. Die Be-nutzung der Einrichtungen darf nur nach Maßgabe des eigenen Könnens, der eigenen Leistungsfähigkeit und Erfahrung erfolgen. Die Haftung für Vermögensschäden durch das Studio ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
• Es wird gebeten, die Hausordnung zu beachten. Zum Wohle aller Studiobesucher sind Verunreinigungen zu vermeiden. Geräte müssen nach der Benutzung wieder an ihren Platz zurückgestellt werden.
• Zur Sicherheit der Mitglieder und zum Schutz vor Beschädigungen wird der Trainingsbereich außerhalb der regulären Öffnungszeiten (in Echtzeit) videoüberwacht.
• Reinigungspersonal kann anwesend sein.
• Wartungsarbeiten können durchgeführt werden; • Es wird eine wöchentliche Pauschale von € 0,99 eingehoben zusätzlich zum normalen Mit-gliedsbeitrag und ist ab sofort fällig.
Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Diese hängt weiters in jedem Club aus und befindet sich auf der Homepage unter www.mygym.at/datenschutz. Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind MYGYM bekannt zu geben. Teile des Clubs werden aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist gekennzeichnet.
12. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit MYGYM ist untersagt.
13. Sonstiges 13.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.
13.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.3 Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
13.5 MYGYM ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von MYGYM mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.
Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN: [Name des Unternehmens] [Adresse] [PLZ, Ort] e-mail: [E-Mail-Adresse] Tel: [Telefonnummer]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum